If the independent supervisory authority agrees with the decision by the managing body of the infrastructure on the level of ground handling fees, the fees may be recouped from the time the initial decision was made.
Wenn die unabhängige Aufsichtsbehörde mit der Entscheidung des für die Infrastruktur zuständigen Leitungsorgans über die Höhe der Gebühren für Bodenabfertigungsdienste einverstanden ist, können die die seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung aufgelaufenen Gebühren nachträglich eingetrieben werden.