Such carryover shall be possible only if the appropriations provided for under the relevant headings of the budget for the following financial year will not make it possible to make good the shortfall in implementation of the rural development programmes in relation to the level decided the previous year. The carryover decision shall be taken, at the latest on 15 February of the year to which the carryover is being made, by the Commission, which shall inform the budgetary authority.
Diese Übertragung ist nur dann möglich, wenn die Mittel, die für das folgende Haushaltsjahr bei den entsprechenden Linien veranschlagt sind, nicht ausreichen, um den für die Durchführung der Programme zur Förderung des ländlichen Raums erforderlichen Differenzbetrag gegenüber der für das vorhergehende Haushaltsjahr beschlossenen Mittelausstattung zu decken. Die Kommission fasst den Übertragungsbeschluss spätestens am 15. Februar des Haushaltsjahrs, auf das die Mittel übertragen werden sollen, und setzt die Haushaltsbehörde davon in Kenntnis.