In addition, the Verwaltungsgericht asks whether the Directive on family reunification , in accordance with which Member States may require potential beneficiaries of a visa for the purposes of family reunification to comply with integration measures, precludes the right of entry into Germany for the spouse of a third-country national who resides regularly in that Member State from being conditional on demonstrating basic knowledge of the German language.
Das Verwaltungsgericht Berlin möchte ferner wissen, ob auch die Richtlinie über die Familienzusammenführung – der zufolge die Mitgliedstaaten von Drittstaatsangehörigen, die in den Genuss einer Familienzusammenführung gelangen könnten, verlangen dürfen, dass sie Integrationsmaßnahmen nachkommen – dem entgegensteht, dass das Recht des Ehegatten eines sich bereits in Deutschland rechtmäßig aufhaltenden Drittstaatsangehörigen, seinerseits nach Deutschland einzureisen, vom Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache abhängig gemacht wird.