1. The competent authority in the executing State shall have jurisdiction to take all subsequent decisions relating to the suspended sentence, alternative sanction, conditional sentence or conditional release , such as the modification of suspensory measures, the revocation of suspension, sentencing in the case of a conditional sentence or the revocation thereof , or lapse .
(1) Die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats ist dafür zuständig, alle weiteren im Zusammenhang mit der Bewährungsstrafe, der alternativen Sanktion, der bedingten Verurteilung oder der bedingten Entlassung stehenden Entscheidungen wie die nachträgliche Änderung von Bewährungsmaßnahmen, den Widerruf der Aussetzung zur Bewährung, die Straffestsetzung im Falle einer bedingten Verurteilung oder deren Widerruf oder das Erlöschen der Strafe zu treffen .