[52] The power of ANI to suggest the forfeiture of unjustified assets to court was considered to breach the constitutional principles of the separation of powers and the presumption of, and prohibition from confiscating, legally acquired wealth.
[52] Die Befugnis der ANI, dem Gericht die Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens vorzuschlagen, wurde als unvereinbar mit den Verfassungsgrundsätzen der Gewaltenteilung und der Vermutung des rechtmäßig erworbenen Vermögens und des Verbots der Einziehung dieses Vermögens erachtet.