These basic standards, pursuant to Article 30, are aimed at "the protection of the health of workers and the general public against the dangers arising from ionizing radiations", they concern, for instance, " maximum permissible doses compatible with adequate safety", and "maximum permissible levels of exposure and contamination".
Diese Grundnormen zielen gemäß Artikel 30 auf den „Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen“, sie betreffen zum Beispiel „die zulässigen Höchstdosen, die ausreichende Sicherheit gewähren“ und die „Höchstgrenze für die Aussetzung gegenüber schädlichen Einflüssen und für schädlichen Befall“.