This Article shall, however, have no effect on the validity of transactions in securities including those convertible into other securities admitted to trading on a market such as a stock exchange, unless the buyer and seller knew or ought to have known that the transaction was carried out in contravention of paragraph 1.
Dieser Artikel berührt jedoch nicht die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften mit Wertpapieren, einschließlich solcher, die in andere Wertpapiere konvertierbar sind, wenn diese Wertpapiere zum Handel an einer Börse oder an einem ähnlichen Markt zugelassen sind, es sei denn, dass die Käufer und die Verkäufer wussten oder hätten wissen müssen, dass das betreffende Rechtsgeschäft unter Missachtung des Absatzes 1 geschlossen wurde.