5. Where the competent authority assesses that there are material deficiencies in the recovery plan, or material impediments to its implementation, it shall notify the institution or the parent undertaking of the group of its assessment and require the institution to submit, within two months, extendable with the authorities' approval by one month, a revised plan demonstrating how those deficiencies or impediments are addressed.
5. Gelangt die zuständige Behörde zu der Einschätzung, dass der Sanierungsplan wesentliche Unzulänglichkeiten aufweist oder dass seiner Durchführung wesentliche Hindernisse entgegenstehen, teilt sie dem Institut oder dem Mutterunternehmen der Gruppe ihre Bewertungsergebnisse mit und fordert das Institut auf, innerhalb einer Frist von zwei Monaten, die mit Genehmigung der Behörden um einen weiteren Monat verlängert werden kann, einen überarbeiteten Plan vorzulegen, in dem dargelegt wird, wie diese Unzulänglichkeiten bzw. Hindernisse beseitigt werden .