G. whereas this blanket exemption annuls the labelling provisions for all food additives that are engineered nanomaterials; whereas this deprives the law of its main ‘effet utile’ and runs contrary to the basic aim of the directive to pursue a high level of protection of consumers’ health and interests by providing a basis for final consumers to make informed choices;
G. in der Erwägung, dass durch diese generelle Ausnahme die Kennzeichnungsvorschriften für alle Lebensmittelzusatzstoffe, bei denen es sich um technisch hergestellte Nanomaterialien handelt, aufgehoben werden, in der Erwägung, dass dies dem zentralen Rechtsgrundsatz der praktischen Wirksamkeit entgegensteht und gegen das grundlegende Ziel der Richtlinie verstößt, für ein hohes Niveau des Schutzes der Gesundheit und der Interessen der Verbraucher zu sorgen, indem eine Grundlage geschaffen wird, auf der die Endverbraucher Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage treffen können;