6.2.2.7. In the case of buckles which incorporate a component common to two assemblies, the strength and release tests of paragraphs 7.7 and 7.8 shall also be carried out with the part of the buckle pertaining to one assembly being engaged in the mating part pertaining to the other, if it is possible for the buckle to be so assembled in use.
6.2.2.7 Bei Verschlüssen mit einem gemeinsamen Bauteil für zwei Sicherheitsgurte muss bei den Festigkeits- und Verschluss-Öffnungsprüfungen nach den Absätzen 7.7 und 7.8 auch das Verschlussteil, das zu einem Gurt gehört, mit dem entsprechenden Teil des anderen Gurtes verbunden sein, wenn eine solche Verbindung bei der Benutzung des Gurtes möglich ist.