(6) The ECB should publish decisions imposing administrative pecuniary penalties for breaches of directly applicable Union law and sanctions for breaches of ECB regulations or decisions, both in the supervisory and non-supervisory fields, unless such publication would be disproportionate, considering the degree of severity of the administrative pecuniary penalty or sanction imposed on an undertaking, or jeopardise the stability of financial markets .
(6) Sowohl im Bereich der Aufsicht als auch außerhalb des Aufsichtsbereichs sollte die EZB Beschlüsse, die Verwaltungsgeldbußen für Verstöße gegen unmittelbar anwendbares Unionsrecht verhängen, sowie Beschlüsse, die Sanktionen für Verstöße gegen Verordnungen oder Beschlüsse der EZB verhängen, veröffentlichen, sofern eine solche Veröffentlichung im Hinblick auf den Schweregrad der einem Unternehmen auferlegten Verwaltungsgeldbuße oder Sanktion nicht unangemessen wäre oder die Stabilität der Finanzmärkte gefährden würde .