13. Emphasises that, under Annex XVI to the Rules of Procedure, the opinions of all the committees associated with a hearing are to be included in the single evaluation statement; notes, however, that this requirement has not always been entirely fulfilled; considers, therefore, that the corresponding provision must be strengthened by specifying that the opinions of the associated committees should be annexed in their entirety to the single evaluation statement without any alterations;
13. betont, dass gemäß Anlage XVI der Geschäftsordnung die Stellungnahmen aller an der Anhörung beteiligten Ausschüsse in einer einzigen Erklärung zur Bewertung enthalten sein müssen; stellt jedoch fest, dass diesem Erfordernis bisher nicht immer uneingeschränkt nachgekommen wurde; vertritt daher die Auffassung, dass die entsprechende Bestimmung verbessert werden muss, indem festgelegt wird, dass die Stellungnahmen der beteiligten Ausschüsse in ihrer Gesamtheit ohne Änderungen der einzigen Erklärung zur Bewertung beigefügt werden müssen;