So as to ensure that the closure is effective in preventing overfishing, the Regulation also prohibits EU operators from accepting landings, placing in cages for fattening or farming, and transhipments of bluefin tuna caught by purse seiners whatever flag they are flying (EU or third country) as of 00h00 16 June, with the exception of Spanish purse seiners which may continue to land, transfer and tranship until 00h00 23 June.
Damit die Schließung eine Überfischung wirksam verhindert, wird den europäischen Wirtschaftsbeteiligten mit der entsprechenden Verordnung darüber hinaus untersagt, Roten Thun, der von Ringwadenfischern gefangen wurde, zur Anlandung, zur Hälterung zum Zweck der Mast oder Aufzucht oder zur Umladung anzunehmen. Dieses Verbot gilt unabhängig von der Flagge, die die Ringwadenfischer führen (EU-Mitgliedstaat oder Drittland), ab dem 16. Juni 00. 00 Uhr. Lediglich Ringwadenfischer unter der Flagge Spaniens dürfen Roten Thun noch bis zum 23. Juni 00. 00 Uhr anlanden, transferieren oder umladen.