A. whereas in June 1993 the European Council launched the so-called Copenhagen facility by asking the European Investment Bank (EIB), in conjunction with the Commission, to earmark one billion ECUs in loans to increase the competitiveness of European small and medium-sized enterprises; whereas interest subsidies were fixed at 200 base points, or 2%, were extended to beneficiaries for a period of five years and were restricted to investment projects involving the creation of jobs,
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung im Juni 1993 die so genannte Kopenhagener Fazilität einrichtete, indem er die Europäische Investitionsbank (EIB) ersuchte, in Zusammenarbeit mit der Kommission 1 Mrd. ECU für Darlehen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Europa bereitzustellen; in der Erwägung, dass die Zinszuschüsse der Gemeinschaft auf 200 Basispunkte oder 2% festgesetzt und den Darlehensempfängern für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren und nur für Investitionsvorhaben gewährt wurden, die die Schaffung von Arbeitsplätzen vorsahen,