1. A State Party that has reasonable grounds to suspect that a vessel that is flying its flag or claiming its registry, that is without nationality or that, though flying a foreign flag or refusing to show a flag, is in reality of the nationality of the State Party concerned is engaged in the smuggling of migrants by sea may request the assistance of other States Parties in suppressing the use of the vessel for that purpose.
(1) Ein Vertragsstaat, der den begründeten Verdacht hat, dass ein Schiff, das seine Flagge führt oder angibt, in sein Schiffsregister eingetragen zu sein, das keine Staatszugehörigkeit besitzt oder das, obwohl es eine fremde Flagge führt oder sich weigert, seine Flagge zu zeigen, in Wirklichkeit die Staatszugehörigkeit des betreffenden Vertragsstaats besitzt, für die Schleusung von Migranten auf dem Seeweg benutzt wird, kann andere Vertragsstaaten um Hilfe bei der Unterbindung der Nutzung des Schiffes für diesen Zweck ersuchen.