Those measures include, in particular, the possibility of the Court adopting a decision with a view to limiting the length of written pleadings or observations lodged before it, or the relaxation of the preconditions for the Court’s adoption of a reasoned order, particularly where the answer to the question referred by a national court or tribunal for a preliminary ruling admits of no reasonable doubt.
Zu erwähnen sind unter diesen Maßnahmen insbesondere die Möglichkeit für den Gerichtshof, einen Beschluss zu erlassen, um die Länge der bei ihm eingereichten Schriftsätze oder schriftlichen Erklärungen zu begrenzen, oder eine Lockerung der Voraussetzungen für den Erlass eines mit Gründen versehenen Beschlusses durch den Gerichtshof namentlich für den Fall, dass eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt.