Next, as regards the question whether a Member State is, under Community law, authorised to make entitlement to such an allowance conditional on residence in its territory, the Court observes that, even though the EC Treaty provides that every citizen of the Union has the right to move and reside freely within the territory of the Member States, that right of residence is not unconditional.
Zu der Frage, ob ein Mitgliedstaat nach dem Gemeinschaftsrecht dazu berechtigt ist, die Gewährung einer solchen Leistung von einer Klausel des Aufenthalts in seinem Hoheitsgebiet abhängig zu machen, legt der Gerichtshof dar, dass der EG-Vertrag zwar vorsieht, dass jeder Unionsbürger das Recht hat, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, dass dieses Aufenthaltsrecht aber nicht uneingeschränkt gilt, sondern nur vorbehaltlich der im Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen.