That Regulation also permits the application to land of milk and colostrum as a fertiliser or soil improver, if the competent authority does not consider them to present a risk of spreading any serious transmissible disease, given that farmed animals could have access to such land and therefore could be exposed to such a risk.
Die Verordnung lässt auch die Ausbringung von Milch und Kolostrum als Düngemittel oder Bodenverbesserer zu, sofern die zuständige Behörde angesichts der Tatsache, dass Nutztiere Zugang zu diesem Land haben und daher einer solchen Gefahr ausgesetzt sein könnten, nicht der Auffassung ist, dass damit die Gefahr der Verbreitung schwerer übertragbarer Krankheiten einhergeht.