(29) Competent authorities and single points of contact should have the necessary means to perform their duties, including powers to obtain sufficient information from market operators in order to assess the level of security of network and information systems, measure the number, scale and scope of incidents, as well as reliable and comprehensive data about actual incidents that have had an impact on the operation of network and information systems.
(29) Die zuständigen Behörden und die zentralen Anlaufstellen sollten mit den für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mitteln ausgestattet sein; sie sollten auch befugt sein, hinreichende Auskünfte von Marktteilnehmern einzuholen, damit sie die Sicherheit von Netzen und Informationssystemen sowie Anzahl, Tragweite und Ausmaß von Zwischenfällen beurteilen können und über verlässliche, umfassende Daten über tatsächliche Sicherheitsvorfälle verfügen, die den Betrieb von Netzen und Informationssystemen beeinträchtigt haben.