On the spot checks and inspections shall be prepared and conducted by OLAF in close collaboration with the Swiss Federal Audit Office or with other competent Swiss authorities designated by the Swiss Federal Audit Office, which shall be notified in good time of the object, purpose and legal basis of the checks and inspections, so that they can provide all the requisite help. To that end, the officials of the competent Swiss authorities may participate in the on-the-spot checks and inspections.
OLAF bereitet die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort in enger Zusammenarbeit mit der schweizerischen Bundesfinanzkontrolle oder mit den anderen von der schweizerischen Bundesfinanzkontrolle benannten kompetenten Stellen vor, die rechtzeitig über den Gegenstand, den Zweck und die Rechtsgrundlage der Kontrollen und Überprüfungen unterrichtet werden, so dass sie die notwendige Unterstützung gewähren können, und führt die Kontrollen durch. Zu diesem Zweck können die Bediensteten der zuständigen schweizerischen Behörden an den Kontrollen und Überprüfungen vor Ort teilnehmen.