The strict limitations and requirements to which the delegation of tasks by the depositary is subject should apply to the delegation of its specific functions as a depositary, namely the monitoring of the cash flow, the safe-keeping of assets and the oversight functions. Delegation of supporting tasks that are linked to its depositary tasks, such as administrative or technical functions performed by the depositary as a part of its depositary tasks, is not subject to the specific limitations and requirements set out in this Directive.
Die strengen Einschränkungen und Auflagen, denen die Übertragung von Aufgaben durch die Verwahrstelle unterliegt, sollte für die Übertragung ihrer spezifischen Funktionen als Verwahrstelle, d. h. die Überwachung des Cashflows, die Verwahrung von Vermögenswerten und die Aufsichtsfunktionen, gelten. Die Übertragung von Hilfsaufgaben, die mit den Verwahraufgaben zusammenhängen, wie etwa von der Verwahrstelle als Teil ihrer Verwahraufgaben ausgeführte Verwaltungsfunktionen oder technische Funktionen, unterliegt nicht den in dieser Richtlinie festgelegten spezifischen Einschränkungen und Auflagen.