Therefore, and without prejudging the results of the investigation to be undertaken by the competent national occupational health and safety authorities, it can be stated that the failure to inform workers and the emergency services of the inherent risk from those toxic substances, to assess the risks and to take the appropriate measures constitutes, in itself, a breach of Community legislation.
Deshalb kann - ohne aber schon im Voraus die Ergebnisse der Untersuchung zu bewerten, die von den zuständigen staatlichen Behörden für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorzunehmen ist - festgestellt werden, dass die Nichtunterrichtung der Arbeitnehmer und der Hilfsdienste über die diesen giftigen Substanzen innewohnenden Risiken und das Versäumnis, die Risiken zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, an sich schon Verletzungen der Gemeinschaftsvorschriften darstellen.