49. Considers that TSOs should be required to place all transmission lines fully at the disposal of the market, thereby preventing the reservation of transmission capacity for cross-border balancing, etc., and that this requirement needs to be established in binding legislation based on the current European Regulators’ Group for Electricity and Gas (ERGEG) guidelines on good practice;
49. ist der Ansicht, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet sein sollten, sämtliche Übertragungsleitungen vollständig dem Markt zur Verfügung zu stellen, um so die Reservierung von Übertragungskapazitäten für den länderübergreifenden Netzlastausgleich usw. zu verhindern, und vertritt die Auffassung, dass diese Anforderung auf der Grundlage der derzeitigen Leitlinien für bewährte Verfahren, die von der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas (ERGEG) ausgearbeitet wurden, in verbindliche Rechtsvorschriften integriert werden muss;