6. the Member States’ authorities should be explicitly authorised to put up signs written in other languages or using other characters, particularly in multilingual countries, in ones which use an alphabet with special characters or in ones which receive a large number of visitors who use languages with special characters.
6. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten die ausdrückliche Genehmigung erhalten, Schilder, die in anderen Sprachen oder mit anderen Zeichen erstellt sind, anzubringen, insbesondere in den mehrsprachigen Ländern, in den Ländern, in denen ein Alphabet mit besonderen Zeichen verwendet wird, oder in den Ländern, in die zahlreiche Personen einreisen, die eine Sprache mit besonderen Zeichen verwenden.