Con l'approccio globale ed il ritiro delle disposizioni sociali sussistono die possibilità: (a) nessuna impresa europea, associazione europea, società cooperativa europea o società mutua europea può essere instaurata in uno Stato membro che non abbia recepito la direttiva sul comitato europeo d'impresa, oppure: b) la direttiva sul comitato europeo d'impresa si applica alla stressa stregua che per altre imprese di dimensioni europee, senza ulteriori condizioni.
Wird der globale Ansatz verfolgt und werden die entsprechenden Bestimmungen gestrichen, eröffnen sich zwei Möglichkeiten: a) es können weder Europäische Aktiengesellschaften noch Europäischer Vereine, Europäische Genossenschaften Europäische Gegenseitigkeitsgesellschaften gegründet werden, ohne daß in dem betreffenden Mitgliedstaat die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat in nationales Recht umgesetzt worden ist, oder b) die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat findet in derselben Weise Anwendung wie bei anderen gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen auch, ohne daß zusätzliche Bedingungen gestellt werden.