(22) Im Fall der Schließung eines Unternehmens können die von diesem Unternehmen entlassenen Arbeitnehmer dabei unterstützt werden, einen Teil oder alle seiner Tätigkeiten zu übernehmen, und der Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, kann die Mittel, die dringend erforderlich sind, um dieses Projekt zu verwirklichen, als Vorschuss gewähren.
(22) In the event of an enterprise closing down, workers made redundant by that enterprise may be helped to take over some or all of its activities and the Member State in which the enterprise is located may advance the funds that are required urgently to make this possible.