Der Kompromißentwurf sieht vor, daß die Mitgliedstaaten, die einer Zuständigkeit des Gerichtshofs für Vorabentscheidungen zustimmen können, erklären können, daß entweder alle ihre innerstaatlichen Gerichte oder nur ihre letztinstanzlichen Gerichte dem Gerichtshof eine Frage im Wege der Vorabentscheidung vorlegen können. In einer zusätzlichen Erklärung können die Mitgliedstaaten, die dies wünschen, vorsehen, daß die Anrufung des Gerichtshofs für die letztinstanzlichen Gerichte obligatorisch ist.
Under the draft compromise, Member States which are ready to accept the Court's jurisdiction to give preliminary rulings would be able to declare either that all their national courts or that only their final courts of appeal may request the Court to give a preliminary ruling. Member States which so wish may, in an additional declaration, provide for referral to the Court of Justice to be obligatory for final courts of appeal.