Unter diesen Umständen kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass das Gemeinschaftsrecht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie den hier streitigen französischen entgegensteht, die Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten, die im ersten Mitgliedstaat wohnen und arbeiten, allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von einer Entschädigung ausschließen, mit der Schäden ersetzt werden sollen, die Folge von Beeinträchtigungen einer Person durch eine Straftat sind, die nicht im ersten Mitgliedstaat begangen wurde.
In those circumstances, the Court concludes that Community law precludes legislation, such as the French legislation, which excludes nationals of other Member States who live and work in its territory from the grant of compensation intended to make good losses resulting from offences against the person where the crime in question was not committed in the territory of that State, on the sole ground of their nationality.