(1) In den Schlussfolgerungen vom 7. April 1998 zum Schutz der Arbeitnehmer gegen d
ie Gefährdung durch Asbest(4) hat der Rat die Kommission ersucht, Vorschläge zur Änderung der Richtlinie 83/477/EWG(5) vorzulegen und dabei insbesondere zu beachten, dass die Schutzmaßnahmen stärker auf die fortan am meisten gefährdeten Personen, nämlich Arbeitnehmer, die Asbestsanierungsarbeiten durchführen, und Ar
beitnehmer, die bei ihrer Arbeit im Rahmen von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten unvorhergesehen auf Asbest stoßen, ausgerichtet und en
...[+++]tsprechend angepasst werden müssen.