In order to facilitiate the distribution of withdrawn products by charitable organisations and institutions, those organisations and institutions should only be obliged to keep financial accounts for the operation in question if they have requested and obtained the authorisation from the competent authorities of the Member State to ask a symbolic financial contribution from the final recipients.
Um die Verteilung von aus dem Markt genommenen Erzeugnissen durch gemeinnützige Einrichtungen und sonstige Anstalten oder Einrichtungen zu erleichtern, sollten diese Einrichtungen und Anstalten für die betreffende Maßnahme nur dann eine Finanzbuchführung erstellen müssen, wenn sie bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats beantragt haben, von den Endempfängern einen symbolischen Beitrag zu verlangen, und ihnen dies gestattet wurde.