33. Supports the adoption of a general block exemption regulation by the Commission in order to simplify and conso
lidate the existing block exemptions, notably on training, SMEs and employment, and to integrate a broader range of exemptions, notably as regards State aid to support SMEs and RD, so long as cross-subsidisation from small to large enterprises is monitored and prohibited as appropriate; agrees with the Commission's aim of focusing its resources on tackling the most distortional aids; considers that the notification procedures and delays inherent therein should be proportionate to the risk of distortion of competition arisin
...[+++]g from the grant of aid in question; opines that a single legal instrument could also facilitate future extensions of the block exemption concept, such that smaller amounts of each type of aid need no longer be notified; 33. unterstützt den Erlass einer allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung durch die Kommission, um die bestehenden Gruppenfreistellungen, namentlich
Gruppenfreistellungen in den Bereichen Ausbildung, KMU und Beschäftigung, zu vereinfachen und zu konsolidieren und eine breitere Palette von Freistellungen einzubeziehen, insbesondere was staatliche Beihilfen zur Unterstützung von KMU und FuE betrifft, sofern Quersubventionen von kleinen zu großen Unternehmen überwacht und erforderlichenfalls verboten werden; unterstützt das Ziel der Kommission, ihre Ressourcen auf Beihilfen zu konzentrieren, die den Wettbewerb besonders stark verfälschen
...[+++]; vertritt die Auffassung, dass die Anmeldeverfahren und die damit verbundenen Verzögerungen im Verhältnis zur Gefahr einer ernsten Bedrohung des Wettbewerbs stehen sollten, die von der betreffenden Beihilfe ausgehen kann; vertritt die Auffassung, dass ein einziges Rechtsinstrument zudem künftige Ausweitungen des Gruppenfreistellungskonzepts erleichtern könnte, so dass kleinere Beträge bei den einzelnen Beihilfearten nicht mehr angemeldet werden müssten;