2. Expected cash flows shall be discounted at the rate or rates reflecting, as appropriate, the timing associated with expected cash flows, prevailing circumstances as of the resolution decision date, risk-free interest rates, risk premia for similar financial instruments issued by similar entities, market conditions or discount rates applied by potential acquirers and other relevant characteristics of the element or elements being valued (‘relevant discount rate’).
2. Die erwarteten Zahlungsströme werden zu dem Satz oder den Sätzen abgezinst, durch den oder die im jeweiligen Fall der zeitlichen Planung im Zusammenhang mit den erwarteten Zahlungsströmen, den ab dem Zeitpunkt der Abwicklungsentscheidung vorherrschenden Umständen, den risikofreien Zinssätzen, den Risikoprämien für ähnliche Finanzinstrumente, welche von ähnlichen Unternehmen begeben werden, den Marktbedingungen oder den von potenziellen Käufern angewandten Abzinsungssätzen und sonstigen maßgeblichen Merkmalen des bewerteten Elements oder der bewerteten Elemente Rechnung getragen wird („maßgeblicher Abzinsungssatz“).