18. Recognises that insurance undertakings are responsible for their employees' conduct and that intermediaries are obliged to hold professional indemnity insurance; notes that fraud is covered by criminal and tort law; recognises that IGS rules covering mis-selling and fraud could make supervisors less vigilant and less willing to use supervisory powers, thus creating moral hazard;
18. stellt fest, dass die Versicherungsunternehmen für das Verhalten ihrer Angestellten verantwortlich sind und dass Vermittler im Besitz einer Berufshaftpflichtversicherung sein müssen; weist darauf hin, dass Betrug unter das Strafrecht und das Haftpflichtrecht fällt; stellt fest, dass Regelungen, wonach ein Sicherungssystem auch bei missbräuchlichen Verkäufen und Betrug greift, dazu führen könnten, dass die Aufsichtsbehörden weniger aufmerksam werden und weniger Gebrauch von ihren Aufsichtsbefugnissen machen, wodurch ein moralisches Risiko entsteht;