Stresses that the targets already agreed for 2020 must be taken as the minimum baseline when revising the Renewables Energy Directive, so that Member States cannot go below their 2020 national target after 2020; underlines that the EU 2030 renewable energy target requires collective achievement; stresses that Member States should develop their
national plans in a timely fashion and that the Commission needs enhanced oversight capacities, including beyond 2020, endowed with adequate tools for effective and timely monitoring and the possibility of intervening in the event of counterproductive mea
...[+++]sures; believes that such monitoring will only be possible if the Commission determines national benchmarks for Member States against which their progress in renewable deployment can be measured.betont, dass die für 2020 bereits vereinbarten Zielvorgaben als Mindeststandards hergenommen werden müssen, wenn die Richtlinie über erneuerbare Energiequellen überarbeitet wird, damit Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit haben, die für 2020 g
esetzten nationalen Ziele nach 2020 zu unterbieten; hebt hervor, dass das Ziel, das die EU für 2030 im Bereich erneuerbare Energiequellen anstrebt, nur gemeinsam erreicht werden kann; betont, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Pläne rechtzeitig ausarbeiten sollten und die Kommission mehr Aufsichtskapazitäten, auch über das Jahr 2020 hinaus, sowie angemess
ene Instrumente für ...[+++]eine wirksame und zeitnahe Überwachung und Eingriffsmöglichkeiten im Falle kontraproduktiver Maßnahmen benötigt; ist der Ansicht, dass eine solche Überwachung nur möglich sein wird, wenn die Kommission nationale Benchmarks für die Mitgliedstaaten festlegt, auf deren Grundlage die Fortschritte bei der Einführung erneuerbarer Energiequellen bemessen werden können.