Iceland continues to be largely aligned and applies a substantial part of the acquis in the fields covered by the EEA such as free movement of goods, freedom of movement of workers, right of establishment and freedom to provide services, free movement of capital, public procurement, company law, intellectual property law, competition, financial services and information society and media.
Die isländischen Rechtsvorschriften stehen nach wie vor weitgehend im Einklang mit dem Besitzstand und in den Bereichen, die unter das EWR-Abkommen fallen, wendet das Land bereits einen Großteil des Besitzstands an; dies gilt u. a. für den freien Warenverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit, den freien Kapitalverkehr, das öffentliche Beschaffungswesen, das Gesellschaftsrecht, das Recht an geistigem Eigentum, den Wettbewerb, Finanzdienstleistungen und die Informationsgesellschaft und Medien.