In the light of those objectives and the Directive’s overall and specific context, the Court considers that, for the purpose of the acquisition of a right of permanent residence, the term ‘legal residence’ must be construed as a period of residence which complies with the conditions laid down in the Directive (namely, the person concerned must be a worker or self-employed person in the host Member State or have sufficient resources and sickness insurance cover for himself and his family members).
In Anbetracht dieser Ziele sowie des Gesamtzusammenhangs und des besonderen Kontextes der Richtlinie vertritt der Gerichtshof die Auffassung, dass der Begriff des „rechtmäßigen Aufenthalts“, der den Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt ermöglicht, als ein Aufenthalt zu verstehen ist, der mit den in dieser Richtlinie aufgeführten Voraussetzungen (d. h., dass der Unionsbürger Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügt) im Einklang steht.