(b) For the purposes of assessing financial standing, the competent authority shall have regard to: annual accounts of the undertaking, if any; funds available, including cash at bank, overdraft and loan facilities; any assets, including property, which are available to provide security for the undertaking; costs, including purchase cost or initial payment for vehicles, premises, plant and equipment, and working capital.
b) Bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit berücksichtigt die zuständige Behörde den Jahresabschluß des Unternehmers, falls ein solcher erstellt wurde; die verfügbaren Mittel einschließlich Bankguthaben, mögliche Überziehungskredite und Darlehen, als Sicherheit für das Unternehmen verfügbare Guthaben und Vermögensgegenstände; die Kosten, einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Fahrzeuge, Grundstücke und Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen, sowie das Betriebskapital.