Zu überprüfen ist, mit welchem Verfahren sichergestellt wird, daß das Schiff, bevor es den Liegeplatz verläßt, seetüchtig ist, wobei dieses auch ein Meldeverfahren umfassen sollte, mit dem bestätigt wird, daß alle wasser- und wetterdichten Außenhauttüren geschlossen sind, ob alle Türen des Fahrzeugdecks geschlossen sind, bevor das Schiff den Liegeplatz verläßt, der nur so lange offen bleiben, bis das Bugvisier geschlossen wer
den kann, ob die Vorkehrungen für das Schließen der Bug-, Heck- und Seitentüren getroffen wurden, ob Signallampen und Kamera-Überwachungssysteme betriebsbereit sind, um den Zustand der Türen auf der Kommandobrücke an
...[+++]zuzeigen.