In order to ensure effective enforcement of this Directive, the Commission underlines that it is incumbent on these Member States to ensure that companies already registered with them do not circumvent the aims of the Directive by extending their business objects to include offshore activities without notification of this extension to the competent national authorities so that they can take the necessary steps to ensure full application of Article 20.
Im Interesse einer wirksamen Durchsetzung dieser Richtlinie weist die Kommission nachdrücklich darauf hin, dass es Aufgabe der betreffenden Mitgliedstaaten ist, dafür Sorge zu tragen, dass die in ihrem Hoheitsgebiet bereits registrierten Unternehmen die Ziele der Richtlinie nicht dadurch umgehen, dass sie ihren Unternehmenszweck auf Offshore-Aktivitäten ausweiten, ohne dies den zuständigen nationalen Behörden mitzuteilen, damit letztere die notwendigen Schritte unternehmen können, um die vollständige Anwendung des Artikels 20 sicherzustellen.