Deposits of natural persons and SMEs above EUR100.000 will 1) benefit from a preferential treatment ("depositor preference") ensuring that they do not suffer any loss before other unsecured creditors (so they are at the very bottom of the bail-in hierarchy) and 2) Member States can choose to use certain flexibilities to exclude them fully.
Einlagen von natürlichen Personen und KMU von über 100 000 EUR werden zum einen von einer Vorzugsbehandlung („Vorrangstellung der Einleger“) profitieren, die sicherstellt, dass die einschlägigen Personen und KMU nicht vor den anderen nicht abgesicherten Gläubigern Verluste auffangen müssen (d. h. sie stehen in der Bail-in-Hierarchie ganz unten). Zum anderen verfügen die Mitgliedstaaten übereinen gewissen Ermessensspielraum, um derartige Einlagen gänzlich unberührt zu lassen.