The right of EU citizens to work in any Member State is the right that citizens know best, while the right to reside in any Member State comes third, after the right to complain to the Ombudsman.
Das Recht der EU-Bürger, in jedem der Mitgliedstaaten zu arbeiten, ist das Recht, das die Bürger am besten kennen, während das Recht, in einem anderen Mitgliedsstaat zu wohnen, an dritter Stelle steht, hinter dem Recht zur Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten.