In particular, the Commission established that the measure at issue, allowing Spanish companies to deduct the financial goodwill arising from acquisitions of a shareholding of at least 5 % in a foreign company, constituted a selective advantage, which was not justified by the logic of the tax system.
Insbesondere stellte die Kommission fest, dass die streitige Maßnahme, die spanischen Unternehmen den steuerlichen Abzug des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts ermöglichte, der sich aus dem Erwerb einer mindestens 5 %igen Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen ergibt, einen selektiven Vorteil darstellt, der nicht durch die Natur des Steuersystems gerechtfertigt ist.