15. Points out, in particular, that while Somalia’s UN-backed government has reclaimed control of most towns in recent years, much of the countryside remains under the sway of Al-Qaida-aligned Shabaab insurgents, thereby making it unsafe for Somali refugees to return; recalls, furthermore, that according to international law, refugee returns must be voluntary and not forced; urges the Kenyan Government, accordingly, not to shut down the Dadaab refugee camps – a decision that would have extreme humanitarian implications and would breach Kenya’s international obligations regarding international law;
15. weist insbesondere darauf hin, dass es der von den Vereinten Nationen unterstützten Regierung Somalias in
den letzten Jahren zwar gelungen ist, einen Großteil ihrer Städte wieder in ihre Gewalt zu bringen, dass ein Großteil der ländlichen Gebiete sich aber immer noch unter der Kontrolle von mit Al-Qaida verbundenen asch-Schabab-Anhängern befindet, sodass eine Rückkehr für die somalischen Flüchtlinge nicht sicher wäre; weist ferner darauf hin, dass Flüchtlinge gemäß dem Völkerrecht freiwillig zurückkehren müssen und nicht gezwungen werden dürfen; fordert die kenianische Regierung daher nachdrücklich auf, die Dadaab-Flüchtlingslager
...[+++]nicht zu schließen, da eine solche Entscheidung extreme humanitäre Auswirkungen hätte und einen Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen Kenias gemäß dem Völkerrecht darstellen würde;