(1) Die Mitgliedstaaten erkennen ohne weitere technische Anforderungen oder Bewertungen Zulassungen bzw. Zeugnisse an, die gemäß dieser Verordnung erteilt wurden. Wurde die ursprüngliche Anerkennung für einen bestimmten Zweck oder bestimmte Zwecke erteilt, bezieht sich eine nachfolgende Anerkennung ausschließlich auf dieselben Zwecke.
1. Member States shall, without further technical requirements or evaluation, recognise the certificates issued in accordance with this Regulation. When the original recognition is for a particular purpose, or purposes, any subsequent recognition shall cover only the same purpose(s).