6. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Kommission die vom Rechnungshof herausgestellte Praxis, dass Mitgliedstaaten ohne wirksame Ex-ante-Überprüfung von der Kommission abgelehnte, nicht zuschussfähige Ausgaben gegen neue Ausgaben austauschen, die ebenfalls nicht zuschussfähig sind, beschränken muss;
6. Insists that the Commission curtails the practice highlighted by the Court of Auditors whereby Member States, without effective ex-ante verification, replace ineligible expenditure rejected by the Commission with new expenditure which is also ineligible;