Sie wird für die Fläche gewährt, die mit landwirtschaftlichen Kulturpflanzen bebaut ist oder nach Artikel 6 stillgelegt wurde und die eine regionale Grundfläche nicht übersteigt. Die regionale Grundfläche ist die durchschnittliche Hektarfläche einer Region, die 1989, 1990 und 1991 mit landwirtschaftlichen Kulturpflanzen bebaut wurde, sowie gegebenenfalls diejenige, die 1989, 1990 und 1991 im Rahmen einer öffentlichen Beihilferegelung stillgelegt wurde.
This is established as the average number of hectares within a region down to arable crops or, where appropriate, fallow in conformity with a publicly funded scheme during 1989, 1990 and 1991.