The Commission may, by means of implementing acts, set out technical arrangements for the issuance of electronic plant passports, to ensure their compliance with the provisions of this Article and an appropriate, credible and effective mode for the issuance of those plant passports.
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten die technischen Modalitäten für die Ausstellung von elektronischen Pflanzenpässen festlegen, um sicherzustellen, dass sie mit den Bestimmungen des vorliegenden Artikels übereinstimmen und die elektronische Ausstellung eine angemessene, glaubwürdige und wirksame Verfahrensweise für die Ausstellung von Pflanzenpässen darstellt.