B. whereas national, regional and local authorities in the Member States have a right, as well as a duty, to define their own housing policy and to take the steps required to ensure that this fundamental right is upheld on their respective housing markets, in accordance with the needs of their inhabitants, with the aim of providing universal access to decent, affordable housing;
B. in der Erwägung, dass die nationalen, lokalen und regionalen Behörden in den Mitgliedstaaten dazu befugt und verpflichtet sind, eine eigene Wohnraumpolitik festzulegen und die Schritte zu ergreifen, die notwendig sind, um zu gewährleisten, dass dieses Grundrecht auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt im Einklang mit den Bedürfnissen der jeweiligen Einwohner durchgesetzt und in diesem Sinne das Ziel erreicht wird, Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum zu schaffen;