The Commission also questioned the fact that the Romanian legislation prohibits the use of oil stocks as collaterals, i.e. assets offered to secure a loan, which could make it more difficult for economic operators to fulfil their obligation to hold stocks.
Demnach müssen die Mitgliedstaaten u. a. Notfallverfahren und Interventionspläne für den Fall einer größeren Versorgungsunterbrechung vorsehen sowie einen klaren und wirksamen Rahmen schaffen, der den Betreibern die Übertragung ihrer Bevorratungsverpflichtungen ermöglicht. Die Kommission bemängelte außerdem, dass es nach rumänischem Recht untersagt ist, Erdölvorräte als Sicherheit, d. h. als Vermögenswert zur Absicherung von Krediten, heranzuziehen, wodurch es für die Unternehmen unter Umständen schwieriger wird, ihren Bevorratungsverpflichtungen nachzukommen.