In addition to the nuclear family, Member States may include, as family members, dependent parents and unmarried adult children of the sponsor or his/her spouse, and an unmarried partner (duly attested long-term relationship or registered partnership) of the sponsor.
Neben den Mitgliedern der Kernfamilie können die Mitgliedstaaten folgende Personen als Familienangehörige berücksichtigen: unterhaltsberechtigte Eltern, volljährige unverheiratete Kinder des Zusammenführenden oder seines Ehepartners und einen nicht ehelichen Lebenspartner des Zusammenführenden (der nachweislich mit diesem in einer auf Dauer angelegten Beziehung lebt oder mit ihm eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt).